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Ratgeber

Wer zahlt die Entrümpelung? Erbfall, Pflegeheim, Sozialamt

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Nach einem Todesfall zahlen in der Regel die Erben, beim Umzug ins Pflegeheim zunächst die Person selbst aus Einkommen und Vermögen. Bei einem Umzug können Sozialamt oder Jobcenter Umzugskosten übernehmen; das Gesetz knüpft die Übernahme an eine vorherige Zustimmung. Ohne Umzug entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie eine Firma beauftragen.

Von Delbrin Abdullah, EntrümpelungsProfis NRW · Stand: 03. Oktober 2026 · Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wer zahlt die Entrümpelung? Das hängt davon ab, warum geräumt wird. Nach einem Todesfall sind es in der Regel die Erben, beim Umzug ins Pflegeheim zunächst die Person selbst, bei einer Zwangsräumung am Ende der Mieter. Sozialamt und Jobcenter springen nur in bestimmten Fällen ein. Bei Umzugskosten knüpft das Gesetz die Übernahme an eine vorherige Zustimmung. Unten finden Sie die häufigsten Fälle mit den Vorschriften, auf die es ankommt. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn viel Geld oder eine Frist auf dem Spiel steht, fragen Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Wer zahlt die Entrümpelung nach dem Tod?

Mit dem Tod geht das Vermögen eines Menschen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB).

War die Wohnung gemietet, kommt es zuerst darauf an, ob jemand den Mietvertrag übernimmt. Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und andere Familienangehörige, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, sowie Personen mit einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt treten nach § 563 BGB in das Mietverhältnis ein – alle außer dem Ehe- oder Lebenspartner allerdings nur, wenn dieser nicht eintritt. Tritt niemand ein oder lehnen alle Eingetretenen innerhalb eines Monats ab, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Monatsfrist beginnt, sobald sie vom Tod wissen und davon, dass niemand in den Vertrag eintritt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung zurückgegeben werden (§ 546 BGB). Die Kosten der Haushaltsauflösung tragen deshalb in der Regel die Erben.

Gibt es mehrere Erben, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam (§ 2032 BGB). Klären Sie deshalb vorab untereinander, wer den Auftrag erteilt und wie die Rechnung verteilt wird.

Ist der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Erbe, sobald er davon weiß, unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen; sonst haftet er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden (§ 1980 BGB). Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, bevor Sie Aufträge erteilen. Unter Umständen hilft auch die sogenannte Dürftigkeitseinrede: Reicht der Nachlass nicht einmal für die Kosten einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens, kann der Erbe die Befriedigung eines Gläubigers verweigern, soweit der Nachlass nicht ausreicht (§ 1990 BGB). Den Nachlass muss er dann zur Zwangsvollstreckung herausgeben. Ob sich das auch auf eine Räumung erstreckt, die Sie selbst beauftragt haben, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Wie Sie die Räumung Schritt für Schritt angehen, steht im Ratgeber Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.

Wer zahlt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Wer nicht erben will, kann die Erbschaft binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt, wenn Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Sind Sie durch ein Testament berufen, beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Sechs Monate gelten, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Ausgeschlagen wird durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, entweder zur Niederschrift beim Gericht oder öffentlich beglaubigt (§ 1945 BGB).

Nach der Ausschlagung gilt die Erbschaft als nie bei Ihnen angefallen. Sie geht an die Person, die Erbe wäre, wenn Sie beim Erbfall nicht gelebt hätten (§ 1953 BGB). Für die Räumung haften Sie dann nicht als Erbe. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben und nach § 563 BGB in den Mietvertrag eingetreten sind, denn dieser Eintritt hängt nicht am Erbe. Wollen Sie den Vertrag nicht fortsetzen, erklären Sie das dem Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod erfahren haben (§ 563 Abs. 3 BGB).

Zwei Punkte sollten Sie vor dem Räumen kennen:

  • Wer die Erbschaft angenommen hat, kann nicht mehr ausschlagen (§ 1943 BGB). Ob der Verkauf von Möbeln oder eine komplette Räumung als Annahme gewertet wird, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie innerhalb der Frist etwas verkaufen oder räumen lassen.
  • Wer eine Entrümpelungsfirma beauftragt, schuldet als Besteller die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB). Ob Sie das Geld nach einer Ausschlagung vom späteren Erben zurückverlangen können, richtet sich nach § 1959 BGB und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Wohnungsauflösung ohne Erben

Ist der Erbe unbekannt oder noch offen, ob er angenommen hat, sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses, soweit ein Bedürfnis besteht. Es kann dafür einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB). Ist kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden, erbt das Land, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat (§ 1936 BGB). Der Staat kann eine solche Erbschaft nicht ausschlagen (§ 1942 BGB).

Oft liest man, das Sozialamt bezahle die Räumung nach einem Todesfall. § 74 SGB XII regelt aber nur die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit sie den Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Eine Räumung kommt in der Vorschrift nicht vor.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?

Zieht jemand ins Pflegeheim, bezahlt er die Wohnungsauflösung zunächst selbst. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann (§ 2 SGB XII).

Für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, ist ein Urteil des Bundessozialgerichts wichtig (BSG, Urteil vom 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R). Danach gehören zu den Umzugskosten alle Kosten für das Ausräumen einer Wohnung und den Transport der Möbel, gleich ob es in eine neue Wohnung oder in ein Pflegeheim geht. Auch die Entsorgung von Möbeln, die nicht mitgenommen werden können, zählt dazu. Übernommen werden nur angemessene Kosten, und Einkommen und Vermögen werden geprüft. Den konkreten Fall hat das Gericht zur weiteren Prüfung an das Sozialgericht zurückverwiesen.

Das Urteil erging zu einer älteren Fassung des Gesetzes. Heute regelt § 35a Abs. 2 SGB XII, dass Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden können. Ob das Urteil in allen Punkten auf die heutige Vorschrift übertragbar ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim.

Planen Sie auch die Kündigung früh. Nach Angaben der Verbraucherzentrale muss der Vermieter Sie wegen eines Umzugs aus Pflegegründen nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Als Mieter kündigen Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).

Wohnungsräumung über Sozialamt oder Jobcenter

Wer Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II bezieht, kann Umzugskosten erstattet bekommen: Sie können bei vorheriger Zusicherung des bis zum Umzug zuständigen kommunalen Trägers als Bedarf anerkannt werden (§ 22 Abs. 6 SGB II). Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn das Amt den Umzug veranlasst hat oder er aus anderen Gründen notwendig ist und ohne sie in angemessener Zeit keine Unterkunft gefunden werden kann. Für Sozialhilfe gilt die Regel zur vorherigen Zustimmung in § 35a Abs. 2 SGB XII. Ob Räumung und Entsorgung im Einzelfall dazugehören, klären Sie vorher mit dem Amt. Mehr im Ratgeber Entrümpelung über das Sozialamt.

Antrag vor Auftrag

  1. Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt oder Jobcenter, bevor Sie eine Firma beauftragen. Das Gesetz spricht von „vorheriger Zustimmung“ (§ 35a Abs. 2 SGB XII) bzw. „vorheriger Zusicherung“ (§ 22 Abs. 6 SGB II).
  2. Begründen Sie, warum der Umzug notwendig ist, etwa mit Unterlagen zum Pflegebedarf.
  3. Legen Sie ein Angebot bei. Wir erstellen es nach einer kostenlosen Besichtigung als Festpreis.
  4. Warten Sie die schriftliche Entscheidung ab und erteilen Sie erst dann den Auftrag.

Messie-Wohnung entrümpeln: wer zahlt?

Lebt die betroffene Person noch, zahlt grundsätzlich sie selbst. Eine Eigentümerin trägt die Räumung ihres Hauses ohnehin selbst. Ein Mieter muss die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 BGB). Ob ein Vermieter wegen einer vermüllten Wohnung kündigen oder Kosten verlangen kann, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Das gehört in die Hände eines Mietervereins oder einer Anwältin. Nach einem Todesfall gelten die Regeln für Erben weiter oben. Bezieht die Person Sozialleistungen, stellen Sie auch hier den Antrag vor der Räumung; das Amt entscheidet im Einzelfall. Wie wir bei einer Messie-Wohnung vorgehen, beschreiben wir auf der Leistungsseite.

Zwangsräumung: wer zahlt die Entrümpelung?

Bei einer Zwangsräumung setzt der Gerichtsvollzieher den Mieter aus dem Besitz. Bewegliche Sachen werden weggeschafft und dem Mieter übergeben oder auf seine Kosten verwahrt (§ 885 ZPO). Der Vermieter kann den Auftrag auch auf die Besitzeinweisung beschränken; die Sachen darf er dann selbst wegschaffen und muss sie verwahren (§ 885a ZPO). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner, also der Mieter (§ 788 ZPO). Zunächst muss aber der Vermieter als Auftraggeber einen Vorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen (§ 4 GvKostG). Ob er das Geld vom Mieter zurückbekommt, hängt davon ab, ob dieser zahlen kann.

Wenn klar ist, wer zahlt, kümmern wir uns um den Rest: Entrümpelung in ganz NRW, Festpreis nach kostenloser Besichtigung.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich als Kind die Wohnung meiner verstorbenen Mutter räumen lassen?

In der Regel nur, wenn Sie Erbe sind und die Erbschaft nicht ausgeschlagen haben. Dann haften Sie für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB), und ein Mietvertrag wird mit Ihnen fortgesetzt, wenn niemand nach § 563 BGB eintritt (§ 564 BGB). Schlagen Sie fristgerecht aus, gilt die Erbschaft als nicht bei Ihnen angefallen (§ 1953 BGB). Anders ist es, wenn Sie mit Ihrer Mutter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben: Dann treten Sie nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein, Kinder allerdings nur, wenn nicht ein Ehe- oder Lebenspartner eintritt. Dieser Eintritt hängt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht davon ab, ob Sie erben. Erklären Sie dem Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod erfahren haben, dass Sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt (§ 563 Abs. 3 BGB).

Zahlt das Sozialamt die Räumung nach einem Todesfall?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. § 74 SGB XII, der oft genannt wird, regelt nur die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit sie den Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Von der Räumung der Wohnung steht dort nichts.

Darf ich die Wohnung räumen lassen, bevor ich über die Ausschlagung entschieden habe?

Lassen Sie sich vorher beraten. Wer die Erbschaft angenommen hat, kann nicht mehr ausschlagen (§ 1943 BGB), und ob eine Räumung als Annahme gewertet wird, hängt vom Einzelfall ab. Außerdem schuldet, wer den Auftrag erteilt, die vereinbarte Vergütung (§ 631 BGB).

Wer trägt die Kosten, wenn ein Mieter zwangsgeräumt wird?

Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner, also der Mieter (§ 788 ZPO). Der Vermieter muss als Auftraggeber aber zunächst einen Vorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen (§ 4 GvKostG).

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